Wer mein Leben bei Twitter und Facebook verfolgt, wird wissen, dass ich am vergangenen Montag eine Operation hinter mich gebracht habe.
Der Eingriff an sich war harmlos, aber derzeit bin ich doch noch arg in Mitleidenschaft gezogen. Mehr dazu aber ein anderes Mal.
Viel spannender als den operativen Eingriff beim Chirurgen fand ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die mir die Sprechstundenhilfe überreicht hat. Als Diagnose war nur L60.0 L G vermerkt. Wieso ist das so?
In Deutschland sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen laut § 295 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Abrechnung ärztlicher Leistungen) verpflichtet, Diagnosen nach ICD-10 GM zu verschlüsseln, weiß Wikipedia zu diesem Thema.
Dank der ICD-Diagnoseauskunft von der TechnikerKrankenkasse konnte ich schnell Licht in das Dunkle bringen und den Code knacken. Der Code L60.0 L G steht für
L60.- Krankheiten der Nägel
L60.0 Unguis incarnatus Eingewachsener Nagel; Eingewachsener Zehennagel; Onychocryptosis; Unguis
Darüber hinaus steht das L für den linken Zeh und das G für eine gesicherte Diagnose.
Jetzt bin ich schlauer. Und kann das nächste Mal auch alle übrigen Codes bei der Diagnose entschlüsseln.