Derzeit herrscht neue Abmahn-Angst in der Blogosphäre. Findige Abmahnwütige haben sich dieses Mal den Facebook Like-Button als Ziel ausgesucht.
Aus diesem Grund habe ich nach dem Studium dieses Artikels mein Impressum in meinem Weblog angepasst- auch wenn die rechtliche Einschätzung noch nicht abgeschlossen ist.
In dem Blogbeitrag von Spreerecht.de gibt es auch ein Muster einer Datenschutzerklärung für den Like-Button, die ich jedem ans Herz legen kann, der sich rechtlich absichern möchte.
Wer sich weitergehend mit der extrem komplexen und nicht einfachen Thematik auseinandersetzen möchte, dem empfehle ich das Studium des Artikels von Dr. Bahr, der hier nachgelesen werden kann und eine andere Sichtweise ins Spiel bringt. Der Text des Rechtsanwalts mit dem Titel “Facebook: Eine datenschutzrechtliche Analyse” steht auch zum Download bereit.
Nun bin ich mehr als unsicher. Dieser Artikel hat mich wiederum zweifeln lassen, ob ich den Facebook-Button bestehen lasse oder gänzlich darauf verzichte. Wie denkt Ihr darüber?
14. Februar 2011 um 13:48
Ich habe den Button erst bei mir richtig installiert und da bleibt er auch. Ich weiß gar nicht was der ganze sch*** soll. Wenn man Ihn nicht verwenden darf, dann soll in FB nicht anbieten.
Sollte ich eine Abmahnung bekommen, schicke ich diese an Mark Zuckerberg 😉
14. Februar 2011 um 17:27
Auch ich überlege bereits, ob dieser Button aus meinem Blog verschwindet.
Habe jetzt auch erstmal mein Impressum angepasst.
Die Abmahnungen an Mark Zuckerberg zu schicken, mag ziemlich lustig wirken.